1. Reisevermittlung durch Urlaubsplus
· Das Unternehmen Urlaubsplus (Urlaubsplus GmbH, Lohweg 25, 85375 Neufahrn, Deutschland) tritt ausschließlich als Vermittler von Pauschalreisen nach §§ 651a und 651c BGB, verbundenen Reiseleistungen nach § 651b BGB oder sonstigen touristischen Einzelleistungen (Flügen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc.) von Drittanbietern auf (nachfolgend „Reiseleistung“ genannt“). Urlaubsplus veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Kommt eine Buchung zustande, entsteht der Vertrag, der die Reiseleistungen betrifft, ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Drittanbieter (z.B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotelbetreiber).
· Die nachfolgend angeführten Regelungen und Bedingungen sind daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Urlaubsplus gültig und beeinflussen in keinerlei Weise die Regelungen und Bedingungen, zu denen die vermittelten Reiseleistungen stattfinden. Insoweit wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters verwiesen.
· Bei Preisen, Waren und oder Dienstleistungen, die Sie gewählt haben, können seitens des Drittanbieters besondere Regelungen und Einschränkungen vorgesehen sein. Vor einer Buchung werden Sie in diesem Falle gesondert darauf hingewiesen.
2. Vermittlungsauftrag; Vertragsschluss; Bonusprogramme
· Sie können Urlaubsplus damit beauftragen, Ihnen eine Reiseleistung zu vermitteln. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Erteilen Sie uns den Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail oder über unsere Website), so bestätigen wir Ihnen den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg („Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
· An Ihren erteilten Vermittlungsauftrag sind Sie nach Abgabe ihres Buchungsauftrag gebunden. Um uns einen solchen Auftrag zu erteilen, müssen Sie zum Zeitpunkt des Auftrags mindestens 18 Jahre alt sein. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns kommt zwischen Ihnen und uns ein Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB und der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB, soweit diese auf den Vermittlungsauftrag Anwendung finden.
· Sollten Sie Teilnehmer eines mit Urlaubsplus verbundenen Bonusprogramms sein, gelten für Ihren Bonus ergänzend die Allgemeinen Bestimmungen zum Reisebonus, die Sie auf der jeweiligen Reisebuchungsseite des Bonusprogramms unter „Rechtliches“ finden. Auf die Allgemeinen Bestimmungen zum Reisebonus werden Sie ebenfalls bei Teilnahme zum Bonusprogramm hingewiesen.
3. Vertragsinhalt
· Gemäß diesen AGB übernehmen wir den Vermittlungsauftrag und stellen auf Ihren Wunsch hin die Buchungsanfrage beim jeweiligen Drittanbieter. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Soweit nicht eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen vorliegt, übernehmen wir als Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
· Sonderwünsche zu Ihren gebuchten (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung nehmen wir nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Drittanbieter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, haben wir für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von uns an den Drittanbieter zu übermittelnde Buchungserklärung durch Sie als Kunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Drittanbieters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Drittanbieters werden.
4. Vertragsverhältnis mit dem Drittanbieter
· Mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ bzw. mit der mündlichen bzw. schriftlichen Erklärung gegenüber Mitarbeitern oder Beauftragten von Urlaubsplus geben Sie gleichzeitig auch ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Drittanbieter bezüglich der Reise und/ oder sonstigen Leistung, die Sie gewählt haben ab. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs bzw. mit Abgabe der Erklärung sind Sie an den Buchungsauftrag gebunden. Sofern die Leistung verfügbar ist, kommt mit Eingang der Reisebestätigung bei Ihnen ein Vertrag zwischen dem Drittanbieter und Ihnen unter Einbeziehung von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5. Hinweise zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen / Check-In / sonstige wichtige Hinweise bei FlĂĽgen
· Urlaubsplus wird Sie bei Pauschalreisen über die für ihr Zielland geltenden Einreise- und Gesundheitsbestimmungen informieren. Zusätzlich können Sie die für Ihr Reiseziel geltenden aktuellen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen unter: www.auswaertiges-amt.de finden. Kümmern Sie sich rechtzeitig um gültige Visa, Pässe und ggfs. Impfungen etc. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft bzw. das Konsulat Ihres Reiselandes.
· Grundsätzlich müssen Sie sich beim Check-In mit gültigen Ausweisdokumenten (Personalausweis / Reisepass) ausweisen. Die Angaben in diesen Dokumenten muss mit den Angaben in Ihrer Reisebuchung zu 100% übereinstimmen inkl. alle evtl. Namenszusätze oder diversen Vornamen oder Zweitnamen. Bei Reisen ins Ausland, müssen häufig auch die gültigen Ein-, Durch- und Ausreisedokumente (Visa, Registrierungsbestätigung, QR-Code usw.) beim Check-In vorgelegt werden. Ohne die vorgeschriebenen Dokumente kann die jeweilige Fluggesellschaft die Mitnahme verweigern.
· Bei Auslandsflügen empfehlen wir Ihnen mindestens drei Stunden vor Abflug einzuchecken, vor Inlandsflügen spätestens zwei Stunden vor Abflug.
· Bei Flugtickets besteht die Verpflichtung, sämtliche Flugcoupons in der richtigen Reihenfolge zu verwenden. Die Fluggesellschaft kann Ihr Ticket für ungültig erklären, sofern Sie dieses Erfordernis nicht korrekt erfüllen.
6. Buchungsbestätigungen, Tickets, Unterlagen
· Die Buchungsbestätigung, Tickets und alle sonstigen Unterlagen zu Ihrer Reise sind unverzüglich nach Zugang bei Ihnen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen im Vergleich zur ursprünglichen Buchung ist Urlaubsplus bzw. der Drittanbieter unverzüglich hinzuweisen.
· In den meisten Fällen werden Ihnen gebuchte Flugtickets von Urlaubsplus unmittelbar per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket zugestellt.
· Keine gesonderten Unterlagen werden an Sie versandt, falls Sie nur ein Hotel oder einen Mietwagen buchen. Bitte gehen Sie mit der Reservierungsnummer, die Ihnen zugeht, direkt in das Hotel bzw. zu dem Schalter des Mietwagenunternehmens und legen diese dort vor.
7. RĂĽcktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten (Reise-)Vertrags
· Rücktritt, Umbuchung und Stornierung und Haftung richten sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieter und nach den gesetzlichen Vorschriften.
· Rücktritt/Umbuchung und/oder Stornierung müssen gegenüber dem jeweiligen Leistungsanbieter erklärt werden. Sie können jedoch auch Urlaubsplus mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärung beauftragen. Sie sind verpflichtet, jeden Wunsch nach Umbuchung und/oder Stornierung schriftlich zu erklären. Vor Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage kann Urlaubsplus weder die Umbuchung noch die Stornierung einer gebuchten Reise veranlassen. Eine telefonische oder mündlich erklärte Stornierung oder Umbuchung ist nur möglich, wenn dies in den Vertragsbedingungen des entsprechenden Leistungserbringers vorgesehen ist. Telefonische Umbuchungen und/oder Stornierungen werden durch Urlaubsplus im Anschluss per E-Mail bestätigt. Sie sind verpflichtet, in diesem Zusammenhang auftretende eventuelle Unstimmigkeiten Urlaubsplus unverzüglich mitzuteilen.
8. Haftung
· Urlaubsplus haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Urlaubsplus haftet auch nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
· Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit Urlaubsplus fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von Urlaubsplus für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
· Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von Urlaubsplus unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.
· Im Übrigen haftet Urlaubsplus für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Urlaubsplus haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Urlaubsplus nicht.
· Die Verjährung von Ansprüchen beträgt grundsätzlich ein Jahr, hiervon ausgenommen ist die Verjährung von Ansprüchen aus Ziffer 3. Diese Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
9. Datenschutz
Informationen zum Umgang von Urlaubsplus mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie, die Sie in der Fußzeile dieser Seiten finden. Alternativ können Sie diese über Urlaubsplus GmbH, Service Center, Lohweg 25, 85375 Neufahrn, Tel.: 089 – 21129 158, Fax: 089 – 21129 163, Email: buchung@urlaubsplus.com anfordern.
10. Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
· Gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB steht Verbrauchern u.a. bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Kraftfahrzeugvermietung sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht zu. Die Abgabe eines Angebots durch Sie führt somit im Falle einer Annahme durch Urlaubsplus zu einem bindenden Vermittlungsvertrag und verpflichtet Sie zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets bzw. zur Bezahlung der durch uns vermittelten Reise.
· Urlaubsplus weist darauf hin, dass nach § 312 Abs. 7 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen nach §§ 651a bis 651c BGB besteht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
11. OS-Plattform – Onlinestreitbeilegung
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wird von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
12. Hinweis nach § 36 VSBG
Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist das Zentrum für Schlichtung e.V. – Straßburger Str. 8 – 77694 Kehl (E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de). Sie können sich an diese Stelle wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13. Allgemeine Bestimmungen
· Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Darüber hinaus stimmt der Nutzer hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für alle Streitigkeiten, die sich aus der Reisebuchung, gleich unter Verwendung welches Kommunikationsmittels, der Nutzung unserer Webseiten ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, zu. Eine Nutzung der Internet-Reisebuchungsmaschinen von Urlaubsplus in Gerichtsbarkeiten, welche nicht alle Bestimmungen dieser Vorschriften und Bedingungen wirksam werden lässt, ist nicht gestattet. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Neufahrn, wenn der Nutzer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, wenn der Nutzer oder die Nutzer juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist/sind oder wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Nutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
· Falls sich herausstellen sollte, dass eine Vorschrift dieser Vereinbarung dem geltenden Recht zufolge ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.
· Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Urlaubsplus im Hinblick auf den Vermittlungsauftrag dar und ersetzt alle sich hierauf beziehenden vorhergehenden oder gleichzeitigen Mitteilungen und Vorschläge, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, zwischen Ihnen und Urlaubsplus.
Geschäftsleitung:
Urlaubsplus GmbH
Lohweg 25
D-85375 Neufahrn
Telefax: +49(0)8165-9054907
E-Mail: buchung@urlaubsplus.com
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Michael Jenssen, Günther Reischl
Amtsgericht MĂĽnchen, HRB 160787
Ust-IdNr.: DE 246654025
fĂĽr die Veranstaltung der durch die Urlaubsplus GmbH vermittelten Pauschalreisen:
1.1 Mit Ihrer Buchung über das Internetportal der Vertriebsmarke Urlaubsplus der HLX Touristik GmbH bieten Sie dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Reiseveranstalterin holidays.ch GmbH, Kohlfirststraße 19, 78266 Büsingen am Hochrhein/Deutschland zustande. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie durch den Reisevermittler eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.
1.2 Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist diese als ein neues Angebot des Reiseveranstalters zu verstehen. Der Reisende kann das neue Angebot durch Erklärung oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie beispielsweise Restzahlung oder Reiseantritt annehmen.
2.1 Um Ihnen die attraktivsten Urlaubsangebote anbieten zu können, nutzt der Reiseveranstalter vielfach spezielle Flugtarife, bei denen unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Fluges unmittelbar nach Buchung schon der Flugpreis an den Fluganbieter zu bezahlen ist. Bei Buchung einer Pauschalreise über 28 Tage vor Reiseantritt wird deshalb eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises erhoben. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung(Restzahlung) ist 28 Tage vor Reisebeginn zu entrichten. Bei kurzfristigeren Buchungen(maximal 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe zur Zahlung fällig.
2.2 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstattung der Kosten aus Buchung und Stornierung zu fordern.
2.3 Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher, in Ausnahmefällen auch (fern)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.
2.4 Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils verursachten Zusatzaufwandes. Eine Bearbeitungsgebühr wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Maßnahmen erforderlich werden.
3.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis.
3.2 Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.
Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Für die Einhaltung der Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich.
Tritt der Reisende vor Reisebeginn von der Reise zurĂĽck oder tritt er diese nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Die Parteien vereinbaren hierfĂĽr folgende Stornopauschalen:
Bei RĂĽcktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt werden dem Reisenden 40% des Reisepreises berechnet. Ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90% und am Tag des Reiseantritts 95% des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die RĂĽcktrittpauschale ĂĽbersteigenden konkreten RĂĽcktrittschaden geltend zu machen.
Mehrkosten, die im Falle einer zulässigen Vertragsumschreibung auf einen Ersatzreisenden (Namechange) entstehen, werden Ihnen auf Nachfrage genannt.
Mit Ausnahme des gesetzlich geregelten Anspruchs auf Vertragsumschreibung sind beide Parteien an die vertragliche Abrede gebunden. Anderweitige vertragliche Änderungen auf Wunsch des Reisenden sind lediglich mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Hinsichtlich hierbei entstehender Mehrkosten gelten die oben genannten Bedingungen.
Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf eingesehen werden.
Sollte eine Bestimmung des Pauschalreisevertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies weder die Gültigkeit der übrigen Bedingungen noch die Wirksamkeit des Pauschalreiseverhältnisses insgesamt.
Stand: 18.01.2022
a. Reiseveranstalter und Reisevermittler haben regelmäßig keinen Einfluss auf Entscheidungen der Fluggesellschaften zur Durchführung von Flügen. Insbesondere kurzfristige Änderungen der Abreise-und Ankunftszeiten, der Streckenführung sowie des zum Einsatz gelangenden Fluggerätes können nicht ausgeschlossen werden. Bisweilen werden auch andere Fluggesellschaften mit der Durchführung von Flügen beauftragt. Dabei gilt: HLX unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf eingesehen werden.
b. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen müssen.
c. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge.
d. Die Check-In Zeiten variieren. Konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Der Fluggast sollte sich daher spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („noshow“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch führt HLX jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch.
e. Da Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr nicht ausgeschlossen werden können, wird für eine Anreise zum Flughafen per Bahn dringend empfohlen, eine Zugverbindung zu wählen, der zufolge laut Fahrplan der Bahn eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens mindestens 3 Stunden vor Abflug gegeben ist und darüber hinaus die rechtzeitige Ankunft(s. oben) gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Alternativzugverbindung gewährleistet ist.
f. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
g. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagenten am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
h. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck, es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor.
Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche, jünger als 16 Jahre werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
i. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.
j. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur VerfĂĽgung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten.
k. Andere Länder, andere Sitten: Bitte beachten Sie, dass manche Hotels statt des klassischen Doppelbettes auch 2 Einzelbetten oder sog. Queensize oder Kingsize Betten anbieten. Der Reiseveranstalter hat hierauf keinen Einfluss.
l. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren.
Stand: 01.06.2023